10-21-2014, 12:14 PM
Hallo @[USER=20127]Aikon[/USER]!
Vielen Dank für deine näheren Erläuterungen!
Auch in den Auktionen, die nicht Gegenstand der Abmahnung sind, sind keine urheberrechtlichen Verstöße bzw. generell keine Rechtsverletzungen aufgeführt.
Sowohl zu den noch laufenden Auktionen wie auch zu den München - Dortmund Tickets habe ich in meinem Telefonat von mir aus alle Karten (im wahrsten Sinne des wortes *lach) auf den Tisch gelegt. Es erging sogar die Empfehlung an mich die UE erst morgen zu unterschreiben, damit ich ohne Verstoß gegen die UE die beiden Auktionen Dortmund - Hannover heute abend auslaufen lassen kann.
Die München - Dortmund Tickets waren wie geschrieben weder in II.1 noch in II.2 erwähnt; ich dachte aber es wäre besser hier nicht wie das Kaninchen vor der Schlange oder die berüchtigten "drei Affen" zu agieren, sondern das gleich "zu gestehen"; denn wenn man mir schon entgegenkommt mit der Summe, wäre es wohl nicht förderlich für mich, wenn ich im selben Telefonat aber verschweige, dass etwas bisher nicht angemahnt wurde, von dem ich aber natürlich wissen muss, dass es stattgefunden hat.. und im blödesten Fall wird man dann in Kürze eh darauf aufmerksam. Die Aussage war: auch diese Sache wäre nach Zahlung der letzten Rate und mit fristgerechtem Eingang der UE (die ich handschriftlich so modifizieren darf wie am Telefon besprochen, hinsichtlich Gesamtsumme, Ratenzahlung, Verweis auf das Telefonat von heute vormittag) abgegolten.
Auch das mag wiederum naiv gewesen sein mich da selbst ans Messer geliefert zu haben, aber ich bin im Grunde zu ehrlich für solche Dinge - mag man kaum glauben bei der Schilderung des Falles, aber mir war tatsächlich nicht bewusst etwas Verbotenes zu tun. Ich hatte - wie hier der Begriff auch schon erwähnt wurde - von "kleinen (?) Inhaberpapieren" gehört und dass der Preis einfach nur durch Angebot und Nachfrage geregelt wird; wenn jemand bereit ist über Marktwert zu zahlen, ist das doch sein Bier, dachte ich.
Vielen Dank für deine näheren Erläuterungen!
Auch in den Auktionen, die nicht Gegenstand der Abmahnung sind, sind keine urheberrechtlichen Verstöße bzw. generell keine Rechtsverletzungen aufgeführt.
Sowohl zu den noch laufenden Auktionen wie auch zu den München - Dortmund Tickets habe ich in meinem Telefonat von mir aus alle Karten (im wahrsten Sinne des wortes *lach) auf den Tisch gelegt. Es erging sogar die Empfehlung an mich die UE erst morgen zu unterschreiben, damit ich ohne Verstoß gegen die UE die beiden Auktionen Dortmund - Hannover heute abend auslaufen lassen kann.
Die München - Dortmund Tickets waren wie geschrieben weder in II.1 noch in II.2 erwähnt; ich dachte aber es wäre besser hier nicht wie das Kaninchen vor der Schlange oder die berüchtigten "drei Affen" zu agieren, sondern das gleich "zu gestehen"; denn wenn man mir schon entgegenkommt mit der Summe, wäre es wohl nicht förderlich für mich, wenn ich im selben Telefonat aber verschweige, dass etwas bisher nicht angemahnt wurde, von dem ich aber natürlich wissen muss, dass es stattgefunden hat.. und im blödesten Fall wird man dann in Kürze eh darauf aufmerksam. Die Aussage war: auch diese Sache wäre nach Zahlung der letzten Rate und mit fristgerechtem Eingang der UE (die ich handschriftlich so modifizieren darf wie am Telefon besprochen, hinsichtlich Gesamtsumme, Ratenzahlung, Verweis auf das Telefonat von heute vormittag) abgegolten.
Auch das mag wiederum naiv gewesen sein mich da selbst ans Messer geliefert zu haben, aber ich bin im Grunde zu ehrlich für solche Dinge - mag man kaum glauben bei der Schilderung des Falles, aber mir war tatsächlich nicht bewusst etwas Verbotenes zu tun. Ich hatte - wie hier der Begriff auch schon erwähnt wurde - von "kleinen (?) Inhaberpapieren" gehört und dass der Preis einfach nur durch Angebot und Nachfrage geregelt wird; wenn jemand bereit ist über Marktwert zu zahlen, ist das doch sein Bier, dachte ich.

