10-21-2014, 11:58 AM
Volli, post: 21309, member: 20205 schrieb:Moin zusammen,
nun habe ich eine Antwort von BuH auf meine modUE erhalten.
die von Ihnen am ....10.2014 abgegebene Unterlassungserklärung kann in dieser Form nicht angenommen werden und wird daher zurückgewiesen. Wir raten dringend ab, Vorlagen aus Internetforen zu verwenden. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist eine Frage des Einzelfalles.
...
Anbei überreichen wir daher nochmals eine von uns vorformulierte Unterlassungserklärung mit der Bitte, diese bis spätestens 31.10.2014 an uns zurückzusenden.
Im Hinblick auf eine Ticketvergabe und um einer Sperrung für die Saison 2014/2015 entgegen zu wirken, ist es zudem zwingend notwendig, dass der noch offene Schadensersatzbetrag in Höhe von 250€ ausgeglichen wird.
Ich denke mir dieses Schreiben ist hier schon bekannt.
Auf meine Frage ob die Tickets gesperrt wurden, da dies gegen das freie Handeln verstoßen würde wurde nicht eingegangen.
Meine abgeschickte UE wurde als eingescanntes Dokument mit Empfangsstempel der Mail angehängt.
Eine vorformulierte UE hängt der Mail nicht an.Kommt wahrscheinlich per Post.
Nun stellt sich mir die Frage wie ich weiter vorgehen soll.
Laut BD ist meine Mitgliedschaft ja schon für 12 Monate gesperrt womit der letzte Satz meiner Meinung nach stark an Bedeutung verliert.
Und im Gegensatz zum ersten Schreiben wurden keine zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen angedroht sollte man den Betrag nicht zahlen und die UE nicht rechtzeitig zurück senden.
Da die Tickets nicht gesperrt werden dürfen, wird BH mir das auch nicht schriftlich bestätigen.
Die vorformulierte UE sollte eigentlich der Mail beigefügt sein, Post kriegst du deshalb nicht noch einmal. BH vergisst in letzter Zeit relativ oft seine UE nochmals anzuhängen.
Wie @[USER=16]Krennz[/USER] bereits geschrieben hat, ist die E-Mail der Beweis dafür, dass deine modUE angekommen ist und du kannst dich zurücklehenen.
