10-21-2014, 11:52 AM
Hotte, post: 21307, member: 20209 schrieb:Hallo @[USER=20127]Aikon[/USER] und @[USER=16]Krennz[/USER]!
Erstmal vielen Dank für diese prompte Einschätzung - auch wenn ich natürlich gerne anderes gehört hätte, aber das war wohl wirklich sehr naiv gedacht!
Noch ein paar Nachfragen:
Was mache ich mit den heute abend auslaufenden zwei Auktionen? Stoppen oder auslaufen lassen? Beides wäre ja irgendwie "falsch" ...
Das gerade für mich Drängendste zuerst: Was mache ich mit den München - Dortmund Tickets, die nicht Inhalt des Schreibens waren? Gehe ich da in die Offensive und "melde" das irgendjemandem (in München vom Verein?) und hoffe so durch Zusicherung und Verweis auf die bereits bei BH abgegebene UE herauszukommen?
Gilt in meinem Fall die Grenze von 155 Euro bei der erstmaligen Abmahnung nicht?
Die weiteren Anwaltskosten würden ja die Gesamtsumme noch höher treiben - ich denke ca. 300 € wird man veranschlagen müssen: diesen Betrag müsste der Anwalt ja mind. herausholen bzw. für mich "einsparen", damit sich dieser Weg finanziell überhaupt lohnt: Oder meint ihr BH würde mich richtig "ausziehen", wenn ich versuche mit denen alleine zu verhandeln?
Diese "Praxis" mit den Briefumschlägen und kostenlosen Tickets kommt einem so x-fach unter bei Ibäh und zwar von so einigen Verkäufern auch sehr regelmäßig; d.h. die scheinen damit durchzukommen.. wie kann das sein?
Sind die Verweise auf die Stadionordnung und dass es sich um eine Privatversteigerung handelt und die Tickets nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben wurden, wirklich null und nichtig?
Warum auch von @[USER=20127]Aikon[/USER] der Verweis auf urheberrechtliche Verstöße? Verwendung von Namen, Logos, Stadionplan o.ä. wurde ja nicht angemahnt. Oder enthalten auch "Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet/ angeboten
- Der Verkaufspreis lag über 15 % des Originalticketpreises"
schon ebenfalls urheberrechtliche Verstöße?
Ganz generell: darf Ibäh "einfach so" meine Daten herausgeben?
Und letztendlich: wozu hat man eigentlich eine Rechtsschutz, wenn diese eh nie greift? *rhetorische Frage*
Viele Dank und viele Grüße
Hotte
Auch wenn du schon mit RA Haumann gesprochen hast, sind eventuell ja noch Fragen offen. Bei den München Dortmund Tickets mache ich erst einmal nichts. Ich warte, ob überhaupt jemand auf mich zukommt, bzw. mich abmahnt.
Die Grenze bzgl. der 155 EUR bei erstmaliger Abmahnung gilt bei urheberrechtlichen Verstößen. BH mahnt jedoch wegen des Weiterverkaufs der Tickets ab und somit gegen einen Verstoß gegen die ATGB der Vereine.
Die Praxis mit den Briefumschlägen kommt definitiv nicht durch, wir haben hier auch x Fälle, in denen der Briefumschlag verkauft wurde. Wie bereits gesagt, kommt es darauf an, was ich in der jeweiligen Auktion wirklich verkaufen möchte, Die ATGB kann ich mit dieser Methode nicht umgehen.
Ist auch in den Auktionen, die nicht Gegenstand der Abmahnung sind, kein urheberrechtlicher Verstoß aufgeführt? Wenn dort ein urheberrechtlicher Verstoß aufgeführt ist, dann hat BH sich die Daten über VeRI aufgrund dieser Verletzung besorgt. Ist kein urheberrechtlicher Verstoß aufgeführt, kann er wohl auch trotzdem deine Daten von ibäh anfordern, wenn gegen das Vetriebsrecht verstoßen wurde.
