10-21-2014, 10:51 AM
Das musst Du im Endeffekt BH fragen.
Ich sehe das so, den einene erwischt es, der Andere kommt, nochmal, dqavon. Ebay hat ein Verifiziwerungsprogramm, das Rechteinhaber oder die Vertreter nutzen können um Rechtsverletzer dingfest zu machen.
BH missbraucht m.E./ U.E (Team) dieses Programm.
Die 155€ dürfen nur bei Missbrauch von Urheberrechten verlangt werden, also wenn Du z.B. einen Film runterlädst oder Fotos von Rechteinhabern nutzt. Wobei ab 1.11.2014 dies für alle Abmahner verbindlich ist.
Das Du bei BH eine einvernehmliche Lösung gefunden hast freut mich und könnte für ähnliche Fälle richtungsweisend sein.
Ich sehe das so, den einene erwischt es, der Andere kommt, nochmal, dqavon. Ebay hat ein Verifiziwerungsprogramm, das Rechteinhaber oder die Vertreter nutzen können um Rechtsverletzer dingfest zu machen.
BH missbraucht m.E./ U.E (Team) dieses Programm.
Die 155€ dürfen nur bei Missbrauch von Urheberrechten verlangt werden, also wenn Du z.B. einen Film runterlädst oder Fotos von Rechteinhabern nutzt. Wobei ab 1.11.2014 dies für alle Abmahner verbindlich ist.
Das Du bei BH eine einvernehmliche Lösung gefunden hast freut mich und könnte für ähnliche Fälle richtungsweisend sein.
