10-21-2014, 08:45 AM
Grundsätzlich ist es so, dass Du Karten, die Du durch Schleichbezug erworben hast nicht weiterverkaufen darfst ohne Sanktionen zu riskieren. Die laufenden Auktionen würde ich aber trotzdem auslaufen lassen, da, bei Abbruch, Dich der Höchstbietende auf Schadenersatz verklagen könnte. Er kann den Differenzbetrag zwichen Deiner Auktion und dem Gebot für eine andere Auktion als Schaden geltend machen (Irrsinn, aber ist so lt. ibäh AGB)
Für die Zukunft, versuche ich mich mit BH zu einigen um eine nidrigere Summe rauszuholen. (Wo nichts ist, kann man nichts pfänden) Oder ich biete BH 100€ als "Wiedergutmachung" an und warte auf die Reaktion.
Übrigens, Die Gründe die hier dargelegt wurden, warum, weshalb, wieso, würde ich BH auch schildern. Vlt. stimmt sie das etwas gnädiger.
Für die Zukunft, versuche ich mich mit BH zu einigen um eine nidrigere Summe rauszuholen. (Wo nichts ist, kann man nichts pfänden) Oder ich biete BH 100€ als "Wiedergutmachung" an und warte auf die Reaktion.
Übrigens, Die Gründe die hier dargelegt wurden, warum, weshalb, wieso, würde ich BH auch schildern. Vlt. stimmt sie das etwas gnädiger.
