10-21-2014, 07:45 AM
@[USER=20127]Aikon[/USER], da hast Du recht.
M.E. liegt hier ein Schleichbezug vor, der vom BGH-Uteil her verboten ist.
[Übrigens, das von BH zitierte BGH Urteil I ZR 74/12 bezieht sich auf Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte Störer bzw, Dritte und hat mit dem Ticketverkauf nicht das geringste zu tun. Massgebend ist das Urteil des BGH I ZR 74/06 )
Und ein Hinweis an BH Ihr könnt nicht Birnen mit Mandeln vergleichen, es kommt nur Schrott dabei raus
M.E. liegt hier ein Schleichbezug vor, der vom BGH-Uteil her verboten ist.
[Übrigens, das von BH zitierte BGH Urteil I ZR 74/12 bezieht sich auf Urheberrechtsverletzungen durch sogenannte Störer bzw, Dritte und hat mit dem Ticketverkauf nicht das geringste zu tun. Massgebend ist das Urteil des BGH I ZR 74/06 )
Und ein Hinweis an BH Ihr könnt nicht Birnen mit Mandeln vergleichen, es kommt nur Schrott dabei raus
