10-14-2014, 06:32 PM
@[USER=20206]emil288[/USER] Ein Ticket zu verkaufen ist nicht immer verboten. Wenn es so wie bei dir ist, dass eine Person verhindert ist und du das Ticket deshalb zum Verkauf angeboten hast, dann ist das nicht verboten und durch das Urteil I ZR 74/06 des BGH gedeckt. Es ist dann auch ganz egal, ob jemand das Ticket dann für 1€ oder für 10.000€ kauft. Tickets unterliegen keiner Preisbindungspflicht, Der Preis regelt sich demnach über Angebot und Nachfrage. Am besten liest du dir mal die letzten 2 Seiten durch, da gibt es ähnliche Fälle und @[USER=19842]ldb[/USER] und @[USER=16]Krennz[/USER] haben da eigentlich sehr verständlich erklärt, wie die Sachlage in Notsituationen, so wie bei dir, zu beurteilen ist.
Allerdings würde ich jetzt erst einmal abwarten, was BH dir auf deine E-Mail antwortet, bzw. was dir vorgeworfen wird, wenn du von BH eine Abmahnung erhälst. Sofern du dort Neuigkeiten erhälst, meld dich doch wieder.
Allerdings würde ich jetzt erst einmal abwarten, was BH dir auf deine E-Mail antwortet, bzw. was dir vorgeworfen wird, wenn du von BH eine Abmahnung erhälst. Sofern du dort Neuigkeiten erhälst, meld dich doch wieder.
