10-14-2014, 11:09 AM
Wie @[USER=19842]ldb[/USER] schon schreibt gebe ich eine modUE für die Logonutzung ab und schreibe, dass ich aus den hier geschilderten Gründen das Spiel nicht besuchen konnte.Und das dieses Verhalten durch das Urteil des BGH I ZR 74/06 erlaubt ist.
