10-13-2014, 09:28 PM
Ne,.Ne ist schon richtig.
Du warst also in einer Notlage, die lt. BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist.
daher schreibe ich BH an, dass ich und meine Freunde das Spiel nicht besuchen konnten weil wir aus verkehrstechnischen Gründen zu lange Unterwegs wären und unsere Arbeitgeber uns nicht erlaubt haben unsere Arbeit früher zu verlassen und später anzutreten. Dies lt. dem BGH-Urteil so gedekct ist, die Abmahnung und die ATGB gegen etliche Gesetze verstösst und ich aus diesem Grunde nur eine modUE wegen Benutzung des Vereinslogos. (siehe meine Signatur) abgebe.
Du warst also in einer Notlage, die lt. BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist.
daher schreibe ich BH an, dass ich und meine Freunde das Spiel nicht besuchen konnten weil wir aus verkehrstechnischen Gründen zu lange Unterwegs wären und unsere Arbeitgeber uns nicht erlaubt haben unsere Arbeit früher zu verlassen und später anzutreten. Dies lt. dem BGH-Urteil so gedekct ist, die Abmahnung und die ATGB gegen etliche Gesetze verstösst und ich aus diesem Grunde nur eine modUE wegen Benutzung des Vereinslogos. (siehe meine Signatur) abgebe.
