10-10-2014, 06:37 AM
Durch Weiterbildung in dem Zusammenhang sehe ich das inzwischen wie @[USER=20127]Aikon[/USER].
Der Verkauf der Tickets ist, in besonderen Fällen, duch das BGH-Urteil gedeckt.
Was evtl. abgemahnt werden kann, ist die Nutzung des Vereinslogos. So wie es aussieht ist dies aber nicht Bestandteil der UE, so dass hier auch keine modUE fällig wird.
Ich schreibe BH daher, wie sich die Sache verhält und ich daher die Abmahnung samt UE nicht anerkenne.
Der Verkauf der Tickets ist, in besonderen Fällen, duch das BGH-Urteil gedeckt.
Was evtl. abgemahnt werden kann, ist die Nutzung des Vereinslogos. So wie es aussieht ist dies aber nicht Bestandteil der UE, so dass hier auch keine modUE fällig wird.
Ich schreibe BH daher, wie sich die Sache verhält und ich daher die Abmahnung samt UE nicht anerkenne.
