10-09-2014, 05:54 PM
Ich teile BH nun mit, dass ich die Tickets für mich und meine Freunde bereits vor Terminierung durch die DFL bestellt hatte und das Spiel dann unglücklicher Weise am Freitag angesetzt wurde, an dem ich mit meinen Freunden jedoch schon auf eine Geburtstagsparty eingeladen war. Somit konnten wir das Spiel nicht besuchen und mussten die Karten verkaufen. Dies ist gem. dem BGH Urteil I ZR 74/06 erlaubt. Ihre Abmahnung muss ich daher samt UE zurückweisen, da ich nichts Verbotenes getan habe und keine Unterlassung von urheberrechtlichen Verstößen gefordert wird.
