10-03-2014, 08:23 AM
Da irrst Du Dich. BH rechnet die "Strafe" nach allen Auktionen hoch.
WEnn Du Dich traust kannst Du gegen BH eine Negative Feststellungsklage (NFK) loslassen, dass ihnen, ausser im Fall der Marken- und Urheberrechtsverletzung (bei Privatleuten eigentlich nur die Urheberechtsverletzung) keine UE und keine "Strafzahlungen" zustehen
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/negati...klage.html
BH argumentiert, dass das Urteil des BGH I ZR 74/06 zu alt wäre und auf die geänderten ATGB nicht anzuwenden sei, wobei die ATGB gegen etliche Gesetze im GWB, BGB und Aktienrecht verstossen. (Schuldverschreibungen/Tickets fallen im Handel unter das Aktienrecht, können dementsprechend frei und ohne jegliche Einschränkung gehandelt werden)
Es ist in der EU üblich, dass für ausverkaufte Events höhere Preise als aufgedruckt für Tickets bezahlt werden. Das wird auch vom EUGH so gesehen.
WEnn Du Dich traust kannst Du gegen BH eine Negative Feststellungsklage (NFK) loslassen, dass ihnen, ausser im Fall der Marken- und Urheberrechtsverletzung (bei Privatleuten eigentlich nur die Urheberechtsverletzung) keine UE und keine "Strafzahlungen" zustehen
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/negati...klage.html
BH argumentiert, dass das Urteil des BGH I ZR 74/06 zu alt wäre und auf die geänderten ATGB nicht anzuwenden sei, wobei die ATGB gegen etliche Gesetze im GWB, BGB und Aktienrecht verstossen. (Schuldverschreibungen/Tickets fallen im Handel unter das Aktienrecht, können dementsprechend frei und ohne jegliche Einschränkung gehandelt werden)
Es ist in der EU üblich, dass für ausverkaufte Events höhere Preise als aufgedruckt für Tickets bezahlt werden. Das wird auch vom EUGH so gesehen.
