09-29-2014, 07:03 PM
Punkt 2 ist absoluter Quatsch. Dazu können die keinen 2.Verkäufer verpflichten. Und 3. ist ebenfalls absoluter Schwachsinn.
Können die beweisen, dass die ATGB überhaupt verbindlich verinbart wurden? M.E. nein.
Und zahlen würde ich auf keinen Fall, sollen die Klagen.
Können die beweisen, dass die ATGB überhaupt verbindlich verinbart wurden? M.E. nein.
Und zahlen würde ich auf keinen Fall, sollen die Klagen.
