09-29-2014, 06:56 PM
Ich sehe dass so, das Du eigentlcuh Priwerblich handelst, Privat, aber gewerblich. Wenn das zutrifft hat BH gegen Dich was in der Hand und mahnt Dich berechtigt ab.
Das BGH-Urteil deckt eigentlich nur Leute, die im Ausnahmefall mal ein, zwei Tickets verkaufen, und selbst die mahnt BH ab. M.E. vollkommen unberechtigt. Bei Dir ist die Grenze zum gewerblichen Verkäufer m.E. überschritten. Zumal Du das öfters machst. Wobei Dir eigentlich nur der Missbrauch des Vereinslogos vergeworfen werden kann, wozu die ModUE abzugeben ausreicht.
Das BGH-Urteil deckt eigentlich nur Leute, die im Ausnahmefall mal ein, zwei Tickets verkaufen, und selbst die mahnt BH ab. M.E. vollkommen unberechtigt. Bei Dir ist die Grenze zum gewerblichen Verkäufer m.E. überschritten. Zumal Du das öfters machst. Wobei Dir eigentlich nur der Missbrauch des Vereinslogos vergeworfen werden kann, wozu die ModUE abzugeben ausreicht.
