09-24-2014, 06:20 AM
Einfache Antwort: Ja!
Das Logo ist urheberrechtlich geschützt und ich darf es ohne Erlaubnis des Rechteinhabers nicht abbilden. Es sei denn, ich mache eigene Fotos von den Tickets und da ist dann das Logo drauf zu erkennen. Das war hier aber, so wie ich das verstanden hab nicht der Fall. ibäh stellt den Rechteinhabern das VeRI-Programm zur Verfügung, damit lassen sich die Anzeigen und Auktionen löschen und die persönlichen Daten des Anbieters abfragen.
Ich kann die modUE so verwenden.
Auf dem Anschreiben an BH müsste ich nun noch kurz die Sache erklären warum ich die Karten angeboten habe und verweise letztendlich auf das Urteil I ZR 74/06. Hier hat der BGH ja festgestellt, dass Privatverkäufer im Notfall, ohne jegliche Strafe, ihre Tickets verkaufen dürfen.
Hast du die Karten direkt bei BD gekauft?
Das Logo ist urheberrechtlich geschützt und ich darf es ohne Erlaubnis des Rechteinhabers nicht abbilden. Es sei denn, ich mache eigene Fotos von den Tickets und da ist dann das Logo drauf zu erkennen. Das war hier aber, so wie ich das verstanden hab nicht der Fall. ibäh stellt den Rechteinhabern das VeRI-Programm zur Verfügung, damit lassen sich die Anzeigen und Auktionen löschen und die persönlichen Daten des Anbieters abfragen.
Ich kann die modUE so verwenden.
Auf dem Anschreiben an BH müsste ich nun noch kurz die Sache erklären warum ich die Karten angeboten habe und verweise letztendlich auf das Urteil I ZR 74/06. Hier hat der BGH ja festgestellt, dass Privatverkäufer im Notfall, ohne jegliche Strafe, ihre Tickets verkaufen dürfen.
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