09-21-2014, 04:20 PM
Wenn ich die UE so verfasst habe, dann habe ich damit erklärt, dass ich es unterlasse, die urheberrechtlich geschützten Abbildungen des Vereinslogos von WB zu verwenden.
Mein Ticket darf ich nach dem BGH Urteil I ZR 74/06 verkaufen, sofern ich aus persönlichen Gründen verhindert bin, an der Veranstaltung teilzunehmen. Somit gehört dies nicht mit in die UE.
Ich telefoniere auch nicht mit BH und erpressen lasse ich mich schon gar nicht. Wenn BH die 250€ haben möchte, dann soll er mich doch verklagen.
Ich habe also alles abgedeckt in meiner modUE und brauche somit auch nichts weiter zu unternehmen.
Mein Ticket darf ich nach dem BGH Urteil I ZR 74/06 verkaufen, sofern ich aus persönlichen Gründen verhindert bin, an der Veranstaltung teilzunehmen. Somit gehört dies nicht mit in die UE.
Ich telefoniere auch nicht mit BH und erpressen lasse ich mich schon gar nicht. Wenn BH die 250€ haben möchte, dann soll er mich doch verklagen.
Ich habe also alles abgedeckt in meiner modUE und brauche somit auch nichts weiter zu unternehmen.
