09-20-2014, 08:11 AM
BH, BD und an dere DFL-Vereine wollen mit ihren ATGB den Schwarzhandel unterbin den. Das ist schön und gut. Schelichbezug ist ja nach BGH-Urteil sanktionierbar.
AAAAABER der BGH hat in seinem Uerteilhttp:// I ZR 74/06 den privaten Verkau...n erlaubt.
Nun sind die Vereine hingegangen und haben ihre ATGB geändert, indem sie zwar den Privatverkauf "zulassen" aber eine Preisdeckelung vornehmen und den Verkäufer dazu verpflichten wollen die ATGB als Gegenstand des Verkaufs zu machen.
Es ist nach § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht erlaubt eine derartige Preisfestschreibung (http://vertikale Preisbindung) vozunehmen. Da auch Fussballtickets http://Inhaberschuldverschreibungen (Kleine Inhaberpapiere) sind und diese somit eine frei handelbare Ware darstellen wird auch noch gegen die Grundsätze des freien Handels verstossen. Insbesondere, wenn Fussballvereine hingehen und über Intenetplattformen gehandelte Tickets sperren.
M.E. hat BH sich hier ein Gebiet der Gewinnoptimierung erschlossen, dass dermassen vermint ist, dass er früher oder später,(hoffentlich früher) in die Luft fliegt.
Dazu hier nochmal ein Aufsatz incl. Gutachten des RA Moebius
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publik...oebius.pdf
AAAAABER der BGH hat in seinem Uerteilhttp:// I ZR 74/06 den privaten Verkau...n erlaubt.
Nun sind die Vereine hingegangen und haben ihre ATGB geändert, indem sie zwar den Privatverkauf "zulassen" aber eine Preisdeckelung vornehmen und den Verkäufer dazu verpflichten wollen die ATGB als Gegenstand des Verkaufs zu machen.
Es ist nach § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht erlaubt eine derartige Preisfestschreibung (http://vertikale Preisbindung) vozunehmen. Da auch Fussballtickets http://Inhaberschuldverschreibungen (Kleine Inhaberpapiere) sind und diese somit eine frei handelbare Ware darstellen wird auch noch gegen die Grundsätze des freien Handels verstossen. Insbesondere, wenn Fussballvereine hingehen und über Intenetplattformen gehandelte Tickets sperren.
M.E. hat BH sich hier ein Gebiet der Gewinnoptimierung erschlossen, dass dermassen vermint ist, dass er früher oder später,(hoffentlich früher) in die Luft fliegt.
Dazu hier nochmal ein Aufsatz incl. Gutachten des RA Moebius
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publik...oebius.pdf
