09-18-2014, 08:56 AM
Krennz, post: 21035, member: 16 schrieb:WEnn A nicht A ist, dann kann ich es nicht an die Arbeiterkammer abgeben, ansonsten schildere ich BH das so wie gesagt, inclusive der Mitteilung, dass ich einen auf Andere lautenden ebay-Account benutzt habe, der von mir genutzt wird. Das verwirrt BH wahrscheinlich sehr. Ausserdem könnte es die Abmahnung ungültig machen, wenn sie auf einen falchen Namen lautet.
Ok, danke - werde es so machen. A ist CH.

