09-18-2014, 08:51 AM
WEnn A nicht A ist, dann kann ich es nicht an die Arbeiterkammer abgeben.
Da vermutlich die Abmahnung auf einen falschen Namen lautet ist sie sowieso ungültig. Ich kann nur den Verurscher abmahnen und der ist nicht feststellbar.
Das Urteil, das BH jetzt vermutlich anzieht BGH I ZR 74/12 bezieht sich auf Urheberrechtsverletzungen durch minderjährige Kinder und Jugendliche, die den Familien-PC trotz Verbots für Filesharing benutzt haben und verneint eine allgemeine Störerhaftung.
Da vermutlich die Abmahnung auf einen falschen Namen lautet ist sie sowieso ungültig. Ich kann nur den Verurscher abmahnen und der ist nicht feststellbar.
Das Urteil, das BH jetzt vermutlich anzieht BGH I ZR 74/12 bezieht sich auf Urheberrechtsverletzungen durch minderjährige Kinder und Jugendliche, die den Familien-PC trotz Verbots für Filesharing benutzt haben und verneint eine allgemeine Störerhaftung.
