09-18-2014, 08:36 AM
Krennz, post: 21030, member: 16 schrieb:Ich schicke die mod UE mit dem Hinweis auf meine neue Anschrift und dem Grund des Verkaufs. Sowie den Hinweis, dass sie mich gerne in A verklagen dürfen, wenn sie der Meinung sind, dass ihnen, trotz des BGH-Urteils vom 28.9. 2009 Geld zustehen würde. Zumal die ATGB auch gegen adäquate §§ in A verstösst. Preisbindungsverbot, Benachteiligung von Verbrauchern etc., und ich das ggf.an die Arbeiterkammer abgebe.
Vielen Dank - ich nehme man kann A auch durch mit einem anderen deutschsprachigen, mehr oder weniger europäischen Land erseztzt werden?

