09-13-2014, 02:04 PM
Nochmal: Die Rückabwicklung über ibäh, Käufer hat bis dann und dann nicht gezahlt etc. ist eine völlig andere Sache. Der Kaufvertrag ist mit dem Ende der Auktion zustande gekommen und dieser verjährt auch erst nach 3 Jahren, sofern nicht eine der beiden Parteien schriftlich mitteilt, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten will. Ich muss dem Käufer noch schriftlich eine Frist zur Zahlung mitteilen. Hält er diese nicht ein, kann ich dem Käufer mitteilen, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete. Erst dann bin ich rechtlich auf der sicheren Seite. Mit ibäh hat das überhaupt nichts zu tun.
Hier auch bei ibäh eine Erklärung: h t t p:// pages.ibäh.de/rechtsportal/private_vk_4.html (Ich kann die Leerstellen weglassen und das Wort ibäh durch ein anderes ersetzen.)
Ob ich schon gesperrt bin kann ich feststellen, wenn ich Mitglied bei BD bin und mich nicht mehr in den Ticket-Bereich einloggen kann.
Hier auch bei ibäh eine Erklärung: h t t p:// pages.ibäh.de/rechtsportal/private_vk_4.html (Ich kann die Leerstellen weglassen und das Wort ibäh durch ein anderes ersetzen.)
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