09-12-2014, 06:39 PM
Über ibäh wird nicht der Kaufvertrag ungültig, wenn sich Käufer und Verkäufer im beiderseitigen Einvernehmen geeinigt haben, die Transaktion nicht durchzuführen. Hier geht es rein um die Verkäuferprovision. Der Kaufvertrag bleibt bestehen. Das ist ein Irrglaube, den schon viele Verkäufer zu spüren bekommen haben. Käufer kann sich trotzdem melden und auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.
Bzgl. des Anbieten einer DK mit Überschreibung bitte ich @[USER=16]Krennz[/USER] und @[USER=19842]ldb[/USER] um Einschätzung.
Bzgl. des Anbieten einer DK mit Überschreibung bitte ich @[USER=16]Krennz[/USER] und @[USER=19842]ldb[/USER] um Einschätzung.
