09-12-2014, 06:20 PM
@[USER=20188]butterfly00[/USER]: Nee, außen vor ist das nämlich eben nicht. Ich kann eine DK nur aus einer persönlichen Notlage heraus anbieten. War das bei euch denn der Fall? Der Kaufvertrag ist übrigens zustande gekommen, der Käufer befindet sich lediglich im Zahlungsverzug. Ich müsste den Käufer vorab noch ein Zahlungsziel setzen, lässt er dieses verstreichen kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
