09-12-2014, 06:01 PM
@[USER=20188]butterfly00[/USER]: Was war der Wille beider Parteien, der Schal oder die Karte? Rechtlich ist das einfach nicht durchsetzbar.
Sofern ich die Karte mit Überschreibung angeboten habe, hatte ich doch vor, die Karte mit Gewinn über eBay zu verkaufen oder?
Sofern ich die Karte mit Überschreibung angeboten habe, hatte ich doch vor, die Karte mit Gewinn über eBay zu verkaufen oder?
