09-12-2014, 05:41 PM
Hallo zusammen
Auch wir haben heute eine Mail von BH bekommen.
Folgender Fall:
Wir haben eine Überschreibung einer Dauerkarte vom BVB bei ebay eingestellt zum Verkauf stand aber offiziell ein Schal und die Überschreibung gabs dazu..
Es kam zum Ende der Auktion und ein Höchstbietender stand fest,
jedoch zu keinem wirklichen Verkauf da der käufer nicht zahlen wollte und die Sache auch über ebay geregelt wurde wegen der verkaufsprovision (offizielle Rückerstattung der Provision.)
Nun wird uns das übliche vorgeworfen
-Die ATGB nicht abgebildet
-Auktion nicht als Sofortkauf
-Der Verkaufspreis über 15% über originalpreis
Wir sollen nun eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Summe von 1000€ bezahlen.
Zudem wurde aufgeführt aber nicht als Gegenstand dieser Mahnung das wir noch weitere Verkäufe getätigt haben dort haben wir einen Monat eher eine Überschreibung angeboten wo es aber genauso war wie im oben erklärten Fall das sie nicht verkauft wurde weil der käufer nicht zahlen wollte. In den letzten beiden vorangegangen Jahren war es so das wir die Karte tatsächlich über ebay veräußert haben aber als Verkaufs Gegenstand ein Briefumschlag und ein Aufkleber aufgeführt wurde und die Dauerkarte jeweils gratis dazu. Aber diese drei Fälle sind wie erwähnt nicht Bestandteil der Mahnung sondern wird nur zusätzlich aufgeführt.
Nun unsere Frage, erstens ist uns überhaupt etwas vorzuwerfen weil es nie zu einem Verkauf des vorgeworfenen Artikels kam und ist ein Verkauf der Überschreibung nicht sogar erlaubt da kein direktes Ticket?
Und zusätzlich wurde in der artikelbeschreibung ja erwähnt das nur der bvb Schal zum Verkauf steht und die Überschreibung und Dauerkarte gratis dabei.
Angeboten wurden die Karten über den Account meiner Frau und die Karte gehört jedoch mir und dadurch kann uns doch niemand nachweisen welche Karte angeboten wurde.ist man dann zur Auskunft verpflichtet wessen karte angeboten wurde?
Etwas kompliziert das ganze aber bewegt sich BH nicht auf dünnem Eis?
Da bei der vorgeworfenen Mahnung kein ticket verkauft wurde weil es keinen käufer gab und können sie uns die alten Fälle auch zur Last legen?
Wie handeln wir am besten?
Vielen Dank im Voraus
Auch wir haben heute eine Mail von BH bekommen.
Folgender Fall:
Wir haben eine Überschreibung einer Dauerkarte vom BVB bei ebay eingestellt zum Verkauf stand aber offiziell ein Schal und die Überschreibung gabs dazu..
Es kam zum Ende der Auktion und ein Höchstbietender stand fest,
jedoch zu keinem wirklichen Verkauf da der käufer nicht zahlen wollte und die Sache auch über ebay geregelt wurde wegen der verkaufsprovision (offizielle Rückerstattung der Provision.)
Nun wird uns das übliche vorgeworfen
-Die ATGB nicht abgebildet
-Auktion nicht als Sofortkauf
-Der Verkaufspreis über 15% über originalpreis
Wir sollen nun eine Unterlassungserklärung abgeben und eine Summe von 1000€ bezahlen.
Zudem wurde aufgeführt aber nicht als Gegenstand dieser Mahnung das wir noch weitere Verkäufe getätigt haben dort haben wir einen Monat eher eine Überschreibung angeboten wo es aber genauso war wie im oben erklärten Fall das sie nicht verkauft wurde weil der käufer nicht zahlen wollte. In den letzten beiden vorangegangen Jahren war es so das wir die Karte tatsächlich über ebay veräußert haben aber als Verkaufs Gegenstand ein Briefumschlag und ein Aufkleber aufgeführt wurde und die Dauerkarte jeweils gratis dazu. Aber diese drei Fälle sind wie erwähnt nicht Bestandteil der Mahnung sondern wird nur zusätzlich aufgeführt.
Nun unsere Frage, erstens ist uns überhaupt etwas vorzuwerfen weil es nie zu einem Verkauf des vorgeworfenen Artikels kam und ist ein Verkauf der Überschreibung nicht sogar erlaubt da kein direktes Ticket?
Und zusätzlich wurde in der artikelbeschreibung ja erwähnt das nur der bvb Schal zum Verkauf steht und die Überschreibung und Dauerkarte gratis dabei.
Angeboten wurden die Karten über den Account meiner Frau und die Karte gehört jedoch mir und dadurch kann uns doch niemand nachweisen welche Karte angeboten wurde.ist man dann zur Auskunft verpflichtet wessen karte angeboten wurde?
Etwas kompliziert das ganze aber bewegt sich BH nicht auf dünnem Eis?
Da bei der vorgeworfenen Mahnung kein ticket verkauft wurde weil es keinen käufer gab und können sie uns die alten Fälle auch zur Last legen?
Wie handeln wir am besten?
Vielen Dank im Voraus

