09-09-2014, 03:39 PM
Wenn ich selber ein Foto von der Eintrittskarte mache, mach ich ein Foto von der angebotenen Ware(TimeStamp verwenden). dies ist kein Missbrauch sondern wird vom UrHG und dem Markenrecht gedeckt. Wenn ich aber Originale aus dem Internet verwende begehe ich Rechtsverletzungen, die abgemahnt werden können. Erfolgt aber eine Abmahnung in Verbindung mit ATGB und Preisbindung ist die gesamte Abmahnung ungültig.
