09-08-2014, 06:28 PM
Sehr interessante Diskussion hier, in die ich mich (leider) auch einbringen muss. Der Grund dafür:
Heute e-Mail erhalten, dass Auktion gelöscht wurde (nach erfolgtem Verkauf!) aufgrund Urheberrechtsverletzung eines unautorisierten Bildes.
Der Sachverhalt ist eigentlich so wie bei den meisten hier drin (Bild von der Südkurve benutzt). Nur gibt es zwei Punkte, die zu erwähnen sind:
1. Verkauf der Tickets wurde über das e-Bay Konto gemacht, das ich zwar immer nutze und wo auch meine finanziellen Daten hinterlegt sind (Rechnungsadresse; Kreditkarte, Paypal etc. sowie meine e-Mail-Adresse), aber auf den Namen und die alte Adresse meiner ex-Freundin läuft.
2. Weder Staatsbürger von Deutschland, noch wohnhaft in Deutschland.
Zu 1: Ich gehe einmal davon aus, dass das Schreiben nicht zugestellt werden kann, da die Postadresse seit 10 Jahren nicht mehr existiert. Die e-Mail-Adresse (meine) ist allerdings bei e-Bay hinterlegt also dürfte das Schreiben per e-Mail bei mir ankommen und somit als zugestellt gelten.
Zu 2: Hat das irgendwelche Einflüsse?
Frage:
Wie soll ich reagieren, wenn ich die e-Mail erhalte, wenn der Kontakt zur ex-Freundin eigentlich nicht mehr besteht? Ich bin zwar Käufer der Karte, aber eigentlich nicht Verkäufer?! Allerdings sind die e-Mail-Adressen identisch. - Meine ex-Freundin würde ich gerne aussen vor lassen, was auch bedeuten soll, dass ICH den Kopf hinhalten würde, falls nötig.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Gruss, Aussie
P.S: ja, ich werde umgehend ein eBay-Konto für mich selber erstellen. War nur zu faul, dies zu machen...
Heute e-Mail erhalten, dass Auktion gelöscht wurde (nach erfolgtem Verkauf!) aufgrund Urheberrechtsverletzung eines unautorisierten Bildes.
Der Sachverhalt ist eigentlich so wie bei den meisten hier drin (Bild von der Südkurve benutzt). Nur gibt es zwei Punkte, die zu erwähnen sind:
1. Verkauf der Tickets wurde über das e-Bay Konto gemacht, das ich zwar immer nutze und wo auch meine finanziellen Daten hinterlegt sind (Rechnungsadresse; Kreditkarte, Paypal etc. sowie meine e-Mail-Adresse), aber auf den Namen und die alte Adresse meiner ex-Freundin läuft.
2. Weder Staatsbürger von Deutschland, noch wohnhaft in Deutschland.
Zu 1: Ich gehe einmal davon aus, dass das Schreiben nicht zugestellt werden kann, da die Postadresse seit 10 Jahren nicht mehr existiert. Die e-Mail-Adresse (meine) ist allerdings bei e-Bay hinterlegt also dürfte das Schreiben per e-Mail bei mir ankommen und somit als zugestellt gelten.
Zu 2: Hat das irgendwelche Einflüsse?
Frage:
Wie soll ich reagieren, wenn ich die e-Mail erhalte, wenn der Kontakt zur ex-Freundin eigentlich nicht mehr besteht? Ich bin zwar Käufer der Karte, aber eigentlich nicht Verkäufer?! Allerdings sind die e-Mail-Adressen identisch. - Meine ex-Freundin würde ich gerne aussen vor lassen, was auch bedeuten soll, dass ICH den Kopf hinhalten würde, falls nötig.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Gruss, Aussie
P.S: ja, ich werde umgehend ein eBay-Konto für mich selber erstellen. War nur zu faul, dies zu machen...

