09-06-2014, 08:07 AM
Habe gerade BH angemailt:
Bin mal gespannt, wie die reagieren.
Ggf. unterhalte ich mich auch mit RA Gursky
Zitat:Schlechten Morgen.
Es ist zwar nett, wenn sie sich für Ihre Klienten einsetzen, aber unnett,. wenn Sie unbescholtene -Bürger und Privatverkäufer kriminalisieren.
Etliche Ihrer Kollegen haben Aufsätze zu Ihrem Verhalten geschreiben und kommen übereinstimmend zu dem Schluss, dass z.B. die ATGB für Privatverkäufer nicht gelten, das die geforderten Beträge weit überhöht sind etc.
Wuie wäre eine ATGB-Kontrollklage auf Grundlage des Urteils des BGH I ZR 74/06 und etlicher dieser Aufsätze
Wie z.B. http://www.lhr-law.de/magazin/schwarzmar...ittskarten
oder http://www.123recht.net/Schalke-Tickets-...03192.html
Insbesondere wenn ich mir das BGH-Urteil bei Juris ansehe.
Da steht unter Textziffer 33 z.B.
Zitat:
Hinzu kommt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam aufgrund deer AGB des Klägers einem Weiterverkausverbots an gewerbliche (oder sonstige) Erwerber unterworfen sein werden. So fehlt es etwa an einer derartigen Bindung, wenn Kaerten privat verschenkt worden sind, der erwerber am Besuch des Speils plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung - aus welchen Gründen auch imm er- die AGB des Klägers nicht wirksam einbezogen wurden. ..................
Vlt. überlegen sie sich die Sache nochmal, bevor Ihre Anwaltskammer mit einer Flut von Beschwerden eingedeckt wird.
MFG
Krennz
Bin mal gespannt, wie die reagieren.
Ggf. unterhalte ich mich auch mit RA Gursky
