09-03-2014, 01:30 PM
Du kannst ruhig den Verein nennen und die Mails hier reinstellen, natürlich anonymisiert.
Der BGH hat ja in seinem Urteil I ZR 74/06 festgestellt, dass Privatverkäufer im Notfall, ohne jegliche Strafe, ihre Tickets verkaufen dürfen. Die ATGB sind in diesem Falle nicht anwendbar. Les mal die Beiträge aus meiner Signatur und die Beiträge im Kopf des Forums.
Daher würde ich dem Verein mitteilen, dass ich die Tickets aus einer persönlichen Notlage zum Verkauf gestellt habe, dies auch wieder tun werde und mein Verhalten durch das BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist. Sollten weitere Zwangsmassnahmen ergriffen werden, werde ich mich an das Forum "Rechti.de" wenden.
Der BGH hat ja in seinem Urteil I ZR 74/06 festgestellt, dass Privatverkäufer im Notfall, ohne jegliche Strafe, ihre Tickets verkaufen dürfen. Die ATGB sind in diesem Falle nicht anwendbar. Les mal die Beiträge aus meiner Signatur und die Beiträge im Kopf des Forums.
Daher würde ich dem Verein mitteilen, dass ich die Tickets aus einer persönlichen Notlage zum Verkauf gestellt habe, dies auch wieder tun werde und mein Verhalten durch das BGH-Urteil I ZR 74/06 gedeckt ist. Sollten weitere Zwangsmassnahmen ergriffen werden, werde ich mich an das Forum "Rechti.de" wenden.
