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outlets.de- Unzulässige Zahlungsaufforderung per E-Mail
#2
http://Double-Opt-In“ zulässig – Korrekt...LG München
Zitat: Vor einiger sorgte das Urteil des OLG München zur Unzulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens für Unruhe (Urteil vom 27.09.2013- 29 U 1682/12). Dieses Urteil widersprach allen bislang bekannten Entscheidungen und auch Einschätzungen in der juristischen Fachliteratur. Zum Glück hat es sich nicht durchgesetzt, insbesondere gilt das Double-Opt-In-Verfahren weiterhin als zulässige Möglichkeit, Werbung per E-Mail, z.B. per Newsletter, an Empfänger zu versenden. Nunmehr hat das OLG Celle in seinem Urteil vom 15.05.2014, Az. 13 U 15/14, die gegenteilige Rechtsauffassung geäußert .........................
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RE: outlets.de- Unzulässige Zahlungsaufforderung per E-Mail - von Regine12 - 08-30-2014, 12:22 PM

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