08-29-2014, 12:30 PM
Wie ich sehe ,ist der link mal wieder Tot. Da es wieder im Gespräch ist.
http://Verbraucherzentrale
http://Verbraucherzentrale
Zitat:Der Streik der Pilotenvereinigung Cockpit führt deutschlandweit zu zahlreichen Flugausfällen. Wir informieren über die Rechte der Kunden.
Ansprüche gegen die Fluggesellschaft
Wird wegen der Arbeitsniederlegung der Flug gestrichen, muss die Airline nach der EU-Verordnung für Fluggastrechte den Gast per Ersatzflug zum Ziel befördern. Das heißt, der Kunde kann einen Ersatzflug zum nächstmöglichen oder ihm passenden Zeitpunkt verlangen. Alternativ kann er bei Annullierung des Fluges vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen................................

