08-28-2014, 09:02 PM
Ich rufe Alle die von BH unberechtigt (Siehe mein und Aikons Signatur) abgemahnt wurden dazu auf, sich mit Aikon in Verbindung zu setzen und ihm ihre Abmahnungen zur Verfügung zu stellen (Anonymisiert, ein Teil das Aktenzeichens und das Austellungsdatum sollte sichtbar bleiben) Aikon benötigt Beweismaterial dafür, dass BH das ibäh VeRi Programm missbraucht um rechtmässig handelnde Fans unter Druck zu setzen.
Jede Abmahnung gegen Privatverkäufer, die ausser dem Verstoss gegen das UrHG, andere "Rechtsverstösse" enthält, ist unwirksam und unzulässig.
Ich schreibe daher an BH:
Das Wort Dot kann ich im Brief durch einene Punkt erstezen und die Leerzeichen zwischen www und Ihr könnt ihr löschen.
Jede Abmahnung gegen Privatverkäufer, die ausser dem Verstoss gegen das UrHG, andere "Rechtsverstösse" enthält, ist unwirksam und unzulässig.
Ich schreibe daher an BH:
Zitat:Sehr ungeehrte Damen und Herren,
Sie behaupten, dass ich als Privatverkäufer gegen die entsprechenden §§ der ATGB von xyz verstossen habe.
Dazu sagt der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 dass Privatverkäufer, die aus einer Notlage heraus ihre Karten verkaufen, dies dürfen und für diese die ATGB von xyz nicht gültig sind.
Ich persönlich konnte wegen(GRund nennen) das Spiel nicht besuchen und habe deshalb die Karten bei ibäh verkauft, was sie über das VeRi Programm unrechtmässig bendet haben. Dazu werden wir uns evtl. in einem Schadenersatzprozess noch sprechen.
Können sie hier nachlesen http://www dot lhr-law.de/magazin/schwarzmarkt-rechtliche-konsequenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten
Jeder Fan kann selber bestimmen, was es ihm wert ist an einem Spiel teilzunehmen.
Dazu sagt der BGH in seinem Urteil: Das Angebot regelt die Nachfrage.
Mit unfreundlcihen Grüssen.
PS: Ich bin bereit für meine Rechte einen Prozess zu riskieren, dessen Kosten Sie höchstwahrscheinlich tragen müssen
Das Wort Dot kann ich im Brief durch einene Punkt erstezen und die Leerzeichen zwischen www und Ihr könnt ihr löschen.
