08-28-2014, 06:35 PM
Also verstösst Becker und Haumann wissentlich gegen das BDSG indem sie, unter Vortäuschung falscher Tatsachen, das VeRi Programm nutzen um Fans, die ihre Karten bei ibäh verkaufen, einzuschüchtern und vom Verkauf versuchen abzuhalten. Das ist ein BGH-Urteils- und Gesetzesverstoss.
Im übrigen darf ein Privatverkäufer vom Ticket ein Foto machen ohne das darauf abgebildete Logo unkenntlich zu machen. Ein Ticket ist eine Ware, wie ein Pfund Kaffee.
Wenn ich ein Angebot erstelle, darf ich, nach dem Markenrecht, ein Foto der Ware ins Angebot stellen um zu verdeutlichen, um welche Ware es sich handelt. Ich darf nur nicht die Marke als meine Eigene ausgeben und sie somit für mich nutzen.
Bei Nutzung vom original-Stadionplan und Bildern aus dem Innenraum ist das anders, das dürfen sie abmahnen. Allerdings dürfen sie die anderen Punkte nicht mit in diese Abmahnung schreiben, da die Abmahnung sonst insgesamt ungültig wird.
Im übrigen darf ein Privatverkäufer vom Ticket ein Foto machen ohne das darauf abgebildete Logo unkenntlich zu machen. Ein Ticket ist eine Ware, wie ein Pfund Kaffee.
Wenn ich ein Angebot erstelle, darf ich, nach dem Markenrecht, ein Foto der Ware ins Angebot stellen um zu verdeutlichen, um welche Ware es sich handelt. Ich darf nur nicht die Marke als meine Eigene ausgeben und sie somit für mich nutzen.
Bei Nutzung vom original-Stadionplan und Bildern aus dem Innenraum ist das anders, das dürfen sie abmahnen. Allerdings dürfen sie die anderen Punkte nicht mit in diese Abmahnung schreiben, da die Abmahnung sonst insgesamt ungültig wird.
