08-21-2014, 07:50 AM
Wenn ich aus dem Artikel ein Fazit ziehen kann, so sind alle bisherigen -Abmahnungen die Becker und Haumann gegenüber reinen Privatverkäufern losgelassen hat, ungültig, da die ATGB nicht gegenüber Privatverkäufern Anwendung finden darf, die aus privaten Gründen ihre Tickets verkaufen müssen, so wie es der BGH in seinem Urteil I ZR 74/06 gesehen hat.
Das sind alle die Verkäufer, die in seltenen Fällen, weil sie Krank sind, weil sie arbeiten müssen, weil sie anjdere Verpflichtungen haben, wie z.B. hier geschildert, an einer Hochzeit teilnehmen sollen, etc.
wie hatten hier aber auch schon Fälle, da wurden mehrere Tickets gekauft und davon Einige weiterverkauft. Das sehe ich und Andere als Schleichbezug an.
Ein Beispiel: Ich erwerbe 10 Tickets für einen "Fanclub" und stelle dann 8 davon bei ibäh als Auktion rein, so sehe ich darin eine Gewinnerzielungsabsicht und somit einen, strafbewehrten , Schleichbezug. Ebenso ist es ein Schleichbezug, wenn ich Karten kaufe um sie an Viagogo, oder wie die Börsen alle heissen, weiterzugeben.
Dementsprechend hat sich BH gegenüber ibäh der Täuschung und Nötigung schuldig gemacht, da sie behaupten, dass hier Verstösse gegen die ATGB, das Marken- und Urheberrecht vorliegen.
Lediglich die Verwendung des original Stadionplans und von nicht autorisierten Fotos aus dem Innenraum hätte abgemahnt werden dürfen.
Dementsprechend kann BH von all Denjenigen in Regress genommen werden, die aus Unwissenheit die geforderten Beträge gezahlt haben.
BH, dann mal viel Spass.:p
Jetzt müssen nur noch die Gerichte mitziehen und der Spuck hat ein Ende.
Das sind alle die Verkäufer, die in seltenen Fällen, weil sie Krank sind, weil sie arbeiten müssen, weil sie anjdere Verpflichtungen haben, wie z.B. hier geschildert, an einer Hochzeit teilnehmen sollen, etc.
wie hatten hier aber auch schon Fälle, da wurden mehrere Tickets gekauft und davon Einige weiterverkauft. Das sehe ich und Andere als Schleichbezug an.
Ein Beispiel: Ich erwerbe 10 Tickets für einen "Fanclub" und stelle dann 8 davon bei ibäh als Auktion rein, so sehe ich darin eine Gewinnerzielungsabsicht und somit einen, strafbewehrten , Schleichbezug. Ebenso ist es ein Schleichbezug, wenn ich Karten kaufe um sie an Viagogo, oder wie die Börsen alle heissen, weiterzugeben.
Dementsprechend hat sich BH gegenüber ibäh der Täuschung und Nötigung schuldig gemacht, da sie behaupten, dass hier Verstösse gegen die ATGB, das Marken- und Urheberrecht vorliegen.
Lediglich die Verwendung des original Stadionplans und von nicht autorisierten Fotos aus dem Innenraum hätte abgemahnt werden dürfen.
Dementsprechend kann BH von all Denjenigen in Regress genommen werden, die aus Unwissenheit die geforderten Beträge gezahlt haben.
BH, dann mal viel Spass.:p

Jetzt müssen nur noch die Gerichte mitziehen und der Spuck hat ein Ende.
