08-18-2014, 03:41 PM
Ich schreibe BH an, dass ich die Karten im Auftrag des eigentlichen Käufers reingestellt habe und vom eigentlichen Käufer nicht auf die ATGB hingewiesen wurde und somit nicht daran gebunden bin. ausserdem fordere ich BH auf mir rechtsverbindlich mitzuteilen, wie sie an meine Daten bei Ebhay gekommen sind. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen? Denn nur bei Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen darf BH Ebay zur Herausgabe der Daten auffordern.(VeRi Programm).
Mehr mache ich nicht und zahle auch nicht.
Etwa so:
Mehr mache ich nicht und zahle auch nicht.
Etwa so:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen angemahnten Kartenverkäufe habe ich im Auftrag des eigentlichen Käufers bei Ebay getätigt. Er hat mich nicht auf die ATGB hingewiesen und somit bin ich nicht daran gebunden.
Hierzu bin ich ausserdem nach dem BGH-Urteil I ZR 74/06 berechtigt, da der eigentliche Käufer beruflich verhindert war und keine Möglichkeit besitzt die Karten zu verkaufen. (Wozu er ja auch nach dem BGH-Urteil berechtigt ist)
Wie kommen sie an meine ebay Daten? Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen? Denn nach dem VeRi Programm von ebay dürfen die nur Daten rausgeben, wenn Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen vorliegen. Sie haben sich in meinen Augen somit strafbar gemacht. Das kann für sie Konsequenzen haben.
