08-18-2014, 03:18 PM
Liebe Leute,
bin neu hier und auch mich hat's mit der Abmahnung erwischt.
Tickets BVB - Leverkusen
zur Auktion bei ebay angeboten.
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf" beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf" angeboten
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
Außerdem wurden mit weitere 2 Verkäufe aufgelistet, die aber angeblich nicht Bestand dieser Abmahnung sind, bei der Summe von 250€ aber trotzdem mit einbezogen werden. "Lustigerweise" ist es bei einer dieser beiden Auktionen nicht zu einem Verkauf gekommen.
Jetzt hab ich hier schon viel gelesen, auch die Mod.UE von dem User Krennz, allerdings bezieht diese sich ja auf die Markenverletzung, die ich ja nicht begangen habe. Auf was soll ich mich in einer solchen UE jetzt berufen?
Die 15% stimmen ja "leider"....
Außerdem habe ich die Karten tatsächlich angeboten, da ich bzw. der Karteninhaber verhindert war.
Ich bin kein kommerzieller Händler.
Könnt ihr mir weiterhelfen bei der Formulierung?
Beim Anschreiben sollte ich mich ja am besten drauf berufen, dass ich laut BGH zum Verkauf berechtigt war
Zahlungsfrist ist 28.8. und da das Spiel am 23.8. würde ich jetzt erst mal stillhalten, damit der Käufer meiner Karten keine Schwierigkeiten beim Einlass bekommt oder??
Danke und Gruß
bin neu hier und auch mich hat's mit der Abmahnung erwischt.
Tickets BVB - Leverkusen
zur Auktion bei ebay angeboten.
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
• Die ATGB wurden nicht abgebildet
• Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf" beendet/ mit der Option „Sofort-Kauf" angeboten
• Der Verkaufspreis/ Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
Außerdem wurden mit weitere 2 Verkäufe aufgelistet, die aber angeblich nicht Bestand dieser Abmahnung sind, bei der Summe von 250€ aber trotzdem mit einbezogen werden. "Lustigerweise" ist es bei einer dieser beiden Auktionen nicht zu einem Verkauf gekommen.
Jetzt hab ich hier schon viel gelesen, auch die Mod.UE von dem User Krennz, allerdings bezieht diese sich ja auf die Markenverletzung, die ich ja nicht begangen habe. Auf was soll ich mich in einer solchen UE jetzt berufen?
Die 15% stimmen ja "leider"....
Außerdem habe ich die Karten tatsächlich angeboten, da ich bzw. der Karteninhaber verhindert war.
Ich bin kein kommerzieller Händler.
Könnt ihr mir weiterhelfen bei der Formulierung?
Beim Anschreiben sollte ich mich ja am besten drauf berufen, dass ich laut BGH zum Verkauf berechtigt war
Zahlungsfrist ist 28.8. und da das Spiel am 23.8. würde ich jetzt erst mal stillhalten, damit der Käufer meiner Karten keine Schwierigkeiten beim Einlass bekommt oder??
Danke und Gruß

