08-08-2014, 07:34 PM
http://Der neue (??) GWE-Anwalt - peinlich
GWE Wirtschaftsinformations GmbH „gewerbeauskunftzentrale“ scheint noch „reichlich“ Geld zu haben und „bearbeitet“ auch weiter ihre Kunden
Zitat:Dass die GWE wieder einen neuen (?) Anwalt (den wievielten eigentlich ?) ins Rennen schickt, um das Volk mit ebenso albernen wie unseriösen Drohungen zu überziehen, ist an vielen Stellen im Netz zu lesen.
Dass dieser allerdings anwaltlich vertretene Mandanten in unzulässiger Umgehung des § 12 BORA direkt anschreibt, fand ich weniger witzig. Auf meinen entsprechenden Hinweis kommt die übliche Entschuldigung - er habe es nicht gewusst. Ooohh ! Daher sei sein Schreiben „keinesfalls als Umgehung des § 12 BORA zu bewerten. (So, so - wie war das noch mit der Unwissenheit ?)
Und jetzt kommt der Gegenschlag: Ein Hinweis auf die „Grundsatzentscheidung des BGH vom o8.o2.2011, VI ZR 311/09". Demnach liege es „im berechtigten Interesse einer Vertragspartei, wegen einer Forderung unmittelbar in Kontakt mit seinem Vertragspartner zu treten, auch wenn sich ein Vertreter bestellt hat. Dieser Rechtsauffassung schließe sich seine Mandantin ausdrücklich an.
Ach, wirklich? Hat der gute Mann dieses Urteil wirklich gelesen - und wichtiger - auch verstanden? Wohl nicht, der BGH a.a.O.:.................
.............P.S. Dem Vernehmen nach sollen der zuständigen Rechtsanwaltskammer bereits über 50 Beschwerden wegen unzulässiger Umgehung vorliegen. Eine Verteidigung dieser Art und Güte dürfte dort wohl wenig hilfreich sein. ..................Die Mitte im link
GWE Wirtschaftsinformations GmbH „gewerbeauskunftzentrale“ scheint noch „reichlich“ Geld zu haben und „bearbeitet“ auch weiter ihre Kunden
Zitat:Ich habe im Auftrag eines Mandanten am 09. April 2014 eine (weitere, Nr. 19(!)) negative Feststellungsklage gegen die GWE in Düsseldorf anhängig gemacht.
Diese wird dort unter AG Düsseldorf (55 C 4523/14) geführt. Mit Erwiderung vom 25.06.2014 hat eine Kanzlei mit Sitz in Essen über den Kollegen N. L. umfangreich erwidern lassen (27 Seiten Schriftsatz nebst Anlagen).
Naja, geht ja auch um was (vorl. angenommener Gegenstandswert € 1.069,05). Die mündliche Verhandlung ist für den 25.08.2014 anberaumt.
Nun sollte man ja meinen, die streitigen Rechtsfragen werden in dem Prozess geklärt und bis dahin wartet die GWE ab. Mitnichten…................................................................

