08-08-2014, 05:30 PM
ldb, post: 20742, member: 19842 schrieb:Wenn du keine Urheberrechtsverletzung begangen hast, dann darf ich BH hier vorwerfen unter Vortäuschung falscher Tatsachen an meine Daten gekommen zu sein. Das kann ich gut in einem späteren Prozess (sofern ich es darauf anlege) verwenden.
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Hi, melde mich auch mal wieder zu Wort. An der gleichen Sache bin ich auch gerade mit meinem Rechtsanwalt dran. Ebay weiß, dass sie in gewisser Weise auch prüfen müssen, wenn man sich Daten über VeRi ziehen will. Da schiebt man sich jetzt natürlich die Zuständigkeiten hin und her wenn hier plötzlich mit Beweisen gezeigt wird, dass hier eine Vortäuschung falscher Tatsachen vorliegt. Wir sind aber zuversichtlich, dass man von eBay Luxemburg nun zeitnah eine Zusage zur Kooperation bekommen wird.
Ich gehe davon aus, dass BH nun langsam merkt, dass deren Ruf auch ganz schnell kaputt sein kann. Sie können ggf. Ihre Zertifizierung verlieren und nicht mehr eine von den ausgezeichneten Apraxa-Kanzleien sein. Nun gut Ding braucht Weile oder wie war das?
