08-06-2014, 10:58 AM
Moin,
habe heute auch ein Brief bekommen vorgeworfen wird mir 1 Auktion von Tickets von Bremen gegen Hoffenheim ( 2 weiter spiele ausgelistet aber nicht berücksichtigt) bei denn 3 Spielen konnte ich leider aus Gesundheitlichen gründen leider nicht sonst war ich eigentlich bei allen spielen wo ich Karten bei Werder bekommen haben.
Vorgeworfen wird
ATGB
kein Sofort Kauf
mehr als 15%
und Abbilgung des Vereinslogo
nun wollen die 250 € und die UE
ich wollte nun genau die modUE und das schreiben von @
http://vertrauen2014 nehmen da er ja genau den selben fall hat und ich gar keine Ahnung von so etwas habe wäre das in ordnung ? natürlich auf meine Gründe bezogen verändert
Das schreiben würde ich so los schicken :
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Abmahnungsschreiben vom XX.XX.XXXX sende ich Ihnen hiermit meine modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung zu.
Die in ihrem Schreiben aufgeführten privaten Ticketverkäufe, musste ich vornehmen, da ich aus Gesundheitlichen bzw. privaten Gründen verhindert war
Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Im Textziffer 40 dieses Urteils heißt es weiter: „Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft.“ Somit wäre auch, die mir vorgeworfene Rechtsverletzung, dass ich die Karten mit mehr als 15% über Originalpreis verkauft habe, hinfällig.
und die modUE
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA, vertreten durch die Komplementärin: Werder Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung: Klaus Filbry (Vorsitzender), Thomas Eichin, Klaus-Dieter Fischer, Franz-Böhmert-Straße 1c – 28205 Bremen,
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Abbildungen des Vereinslogos Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
kann ich das so drucken und abschicken ?
Über schnelle Hilfe wäre ich euch sehr dankbar !
habe heute auch ein Brief bekommen vorgeworfen wird mir 1 Auktion von Tickets von Bremen gegen Hoffenheim ( 2 weiter spiele ausgelistet aber nicht berücksichtigt) bei denn 3 Spielen konnte ich leider aus Gesundheitlichen gründen leider nicht sonst war ich eigentlich bei allen spielen wo ich Karten bei Werder bekommen haben.
Vorgeworfen wird
ATGB
kein Sofort Kauf
mehr als 15%
und Abbilgung des Vereinslogo
nun wollen die 250 € und die UE
ich wollte nun genau die modUE und das schreiben von @
http://vertrauen2014 nehmen da er ja genau den selben fall hat und ich gar keine Ahnung von so etwas habe wäre das in ordnung ? natürlich auf meine Gründe bezogen verändert
Das schreiben würde ich so los schicken :
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Bezug auf ihr Abmahnungsschreiben vom XX.XX.XXXX sende ich Ihnen hiermit meine modifizierte Verpflichtungs-und Unterlassungserklärung zu.
Die in ihrem Schreiben aufgeführten privaten Ticketverkäufe, musste ich vornehmen, da ich aus Gesundheitlichen bzw. privaten Gründen verhindert war
Laut dem BGH-Urteil vom 11.09.2008 – I ZR 74/06 ist es nicht verboten, aus privaten oder beruflichen Gründen, Eintrittskarten weiterzuverkaufen. Im Textziffer 40 dieses Urteils heißt es weiter: „Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft.“ Somit wäre auch, die mir vorgeworfene Rechtsverletzung, dass ich die Karten mit mehr als 15% über Originalpreis verkauft habe, hinfällig.
und die modUE
mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA, vertreten durch die Komplementärin: Werder Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung: Klaus Filbry (Vorsitzender), Thomas Eichin, Klaus-Dieter Fischer, Franz-Böhmert-Straße 1c – 28205 Bremen,
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, die urheberrechtlich geschützten Abbildungen des Vereinslogos Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffentlichkeit zu verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
kann ich das so drucken und abschicken ?
Über schnelle Hilfe wäre ich euch sehr dankbar !

