08-05-2014, 09:53 PM
Ich habe mir die ATGB gerade durchgelsen und so heißt es auf der Seite
Wenn ich das richtig verstehe, steht in den Sanktionen nicht, dass ich mit einem Anwalt und/ oder einer Strafgebühr zu rechnen habe, Somit verstoßen die Sanktionen ja auch gegen die selbstgeschriebenen in den ATGB. Oder iire ich mich ?
Also müsste ich BH mitteilen, dass ich die Karten gekauft habe, um diese zu verschenken, diese Person leider verhindert war und ich nun gezwungen war, die Karten für einen fairen Preis weiter zu verkaufen. Darf ich auch zugeben, dass ich nicht wusste, dass ich das Logo benutzen durfte, stammte ja schließlich auch aus einer anderen Auktion? Oder kann ich mich da auch irgendwie andersrausreden?
LG
Zitat:.3
Sanktionen: Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen d
ie vorgenannten Verbote
und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tick
ets, ist der Club berechtigt, die
betroffenen Tickets zu sperren und dem Inhaber des
Tickets entschädigungslos den
Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stad
ions zu verweisen und die
Auszahlung des Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgab
e von Ziffer 13. dieser
ATGB zu verlangen.
Wenn ich das richtig verstehe, steht in den Sanktionen nicht, dass ich mit einem Anwalt und/ oder einer Strafgebühr zu rechnen habe, Somit verstoßen die Sanktionen ja auch gegen die selbstgeschriebenen in den ATGB. Oder iire ich mich ?
Also müsste ich BH mitteilen, dass ich die Karten gekauft habe, um diese zu verschenken, diese Person leider verhindert war und ich nun gezwungen war, die Karten für einen fairen Preis weiter zu verkaufen. Darf ich auch zugeben, dass ich nicht wusste, dass ich das Logo benutzen durfte, stammte ja schließlich auch aus einer anderen Auktion? Oder kann ich mich da auch irgendwie andersrausreden?
LG

