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Markenrechtsverletzung bei Privatverkauf??? - Druckversion +- Rechti.de (https://www.rechti.de) +-- Forum: Abmahnungen (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=39) +--- Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann (https://www.rechti.de/forumdisplay.php?fid=37) +--- Thema: Markenrechtsverletzung bei Privatverkauf??? (/showthread.php?tid=923) |
RE: Markenrechtsverletzung bei Privatverkauf??? - Krennz - 04-18-2013 Habe darauf viel im Internet gefunden. Z.B.: Zitat:Liegt überhaupt eine Markenverletzung vor? http://www.it-recht-kanzlei.de/markenre ... igung.html M.E. geht aus diesem Beitrag einer RA-Kanzlei hervor, dass ich Fotos, die ich von der Ware selbst erstelle, bzw. den Markennamen zum Weiterverkauf der Ware benutzen darf. Bei Digitalkameras gibt es einen Zeitstempel im -Foto, den ich unbedingt benutzen sollte. RE: Markenrechtsverletzung bei Privatverkauf??? - nescobar - 08-05-2014 Hallo, ich bin neu hier und habe zu diesem Thema eine Frage. Ich habe über das bekannte Auktionsportal 2 Karten für 70€ inkl, Versand per Sofortkauf verkauft (Originalpreis beider Karten 60€ + 4€ Versand). Da ich wirklich verhindert war, wollte ich lediglich meine Ausgaben decken und dennoch habe ich mit den Gebühren ein Verlustgeschäft von 1€. Ich habe dafür ein Bild aus einer anderen Auktion verwendet, auf dem das Logo von Werder Bremen und das von Chelsea zu sehen ist. Mir wird nun der Weiterverkauf vorgeworfen und die Markenrechtsverletzung wegen Benutzung des Vereinslogos. Ich soll nun einen Pauschalbetrag von 250€ an Becker Haumann zahlen. Der Brief ist noch nicht da, lediglich eine Vorabversion per Mail. Ich habe bis zum 20.08. Zeit zu reagieren,. Wie soll ich mich verhalten? Außer vielleicht des verwendeten Logos, bin ich mir keiner Schuld bewusst. Ps.: Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und möchte so günstig wie möglich aus der Sache raus kommen. LG Nescobar RE: Markenrechtsverletzung bei Privatverkauf??? - Krennz - 08-05-2014 @[USER=20160]nescobar[/USER] Soweit ich das beurteilen kann hast Du nicht gegen die, evtl. ungültigen, ATGB verstossen. Ich würde das BH mitteilen und ihm androhen eine Kontrollklage zu veranlassen, wenn sie sich nicht an das BGH-Urteil I ZR 74/06 halten. RE: Markenrechtsverletzung bei Privatverkauf??? - nescobar - 08-05-2014 Ich habe mir die ATGB gerade durchgelsen und so heißt es auf der Seite Zitat:.3 Wenn ich das richtig verstehe, steht in den Sanktionen nicht, dass ich mit einem Anwalt und/ oder einer Strafgebühr zu rechnen habe, Somit verstoßen die Sanktionen ja auch gegen die selbstgeschriebenen in den ATGB. Oder iire ich mich ? Also müsste ich BH mitteilen, dass ich die Karten gekauft habe, um diese zu verschenken, diese Person leider verhindert war und ich nun gezwungen war, die Karten für einen fairen Preis weiter zu verkaufen. Darf ich auch zugeben, dass ich nicht wusste, dass ich das Logo benutzen durfte, stammte ja schließlich auch aus einer anderen Auktion? Oder kann ich mich da auch irgendwie andersrausreden? LG RE: Markenrechtsverletzung bei Privatverkauf??? - Krennz - 08-05-2014 BH schlägt momentan wild um sich und gefärdet damit die Zertifizierung nach ISO 9001 als hervorragendes Anwaltsbüro. Da ist was im Busch. Kannst du weiter oben nachlesen. Es gibt nunmal Fans, die einige 10TSD € an den Füssen haben und sich einen Rechtsstreit ohne weiteres leisten können:p Für mich heisst es, dass ich, wie bereits gesagt, BH die Wahrheit mitteile, die ggf. über ein gerichtliches Ermittlungsverfahren bestätigt werden kann, und ansonsten nichts weiter unternehme. Für das, geklaute, Logo gebe ich eine modUE ab und gut ist. Auserdem schildere ich, weshalb ich die Tickets verkaufebn musste und das gemäss BGH-Urteil und Urteil etlicher Amtsgerichte gedeckt ist, siehe "So sehen das Andere" unten aus meinem Anhang. RE: Markenrechtsverletzung bei Privatverkauf??? - Krennz - 02-20-2015 Kann ich selbstgemachte Bilder von Markenwaren verwenden? Dies hat ein Anwalt zum Gegenstand genommen unddarauf geantwortet. Zitat:. Die Verwendung fremder Marken ist nach § 24 MarkenG dann ausnahmsweise zulässig, wenn die jeweils mit der Marke versehenen Produkte bereits innerhalb der EU in den Verkehr gebracht, d.h. verkauft worden sind. http://www.frag-einen-anwalt.de/Selbsterstellte-Fotos-von-Markenware-im-Webshop---f146255.html Wie aus dem Artikel hervorgeht, kann es sich aber um eine Urheberrechtsverletzung handelnm, wenn ich Logos von Vereinen verwende. Daher würde ich auf jeden Fall eune modUE abgeben. |