08-05-2014, 09:25 PM
@[USER=20160]nescobar[/USER]
Soweit ich das beurteilen kann hast Du nicht gegen die, evtl. ungültigen, ATGB verstossen.
Ich würde das BH mitteilen und ihm androhen eine Kontrollklage zu veranlassen, wenn sie sich nicht an das BGH-Urteil I ZR 74/06 halten.
Soweit ich das beurteilen kann hast Du nicht gegen die, evtl. ungültigen, ATGB verstossen.
Ich würde das BH mitteilen und ihm androhen eine Kontrollklage zu veranlassen, wenn sie sich nicht an das BGH-Urteil I ZR 74/06 halten.
