08-05-2014, 05:49 PM
Wegen der Abbildung des Stadioninneren würde ich eine modUE abgeben, aber gleichzeitig BH darauf hinweisen,. dass ich die Karten von Dritten gekauft habe, von diesen nicht auf die, wegen des Preisbindungsverbots, sowieso nicht gültigen ATGB hingewiesen wurde und somit die Karten, auch nach dem BGH-Urteil, frei verkaufen konnte. Ich dieses aber nur dann getan habe, wenn ich selber privat oder beruflich verhindert war und ich teilweise weniger als die 15% Provision bekommen habe. Wenn sie Geld haben wollen sollen sie klagen. Ich würde dann als erstes eine ATGB-Kontrollklage anstreben und ggf. meinerseits eine UE von BH anfordern lassen.
