07-26-2014, 06:00 PM
Dass würde schon Sinn machen, denn in seinem Urteil hat der BGH seinerzeit ausdrücklich betont, dass er die Kontrolle der ATGB nicht zum Gegenstand des Urteils macht und einige Rechtschutzversicherungen schon Deckungszusagen erteilten, für den Fall, dass eine ATGB-Kontrollklage erfolgen sollte.
