07-26-2014, 06:17 AM
@[USER=20094]KingCash[/USER]
Wenn ich gute Nerven und eine Rechtschutzversicherung habe lasse ich es drauf ankommen. Der §6 ATGB entspricht nicht dem vertikalen Preisbindungsverbot und eine ATGB Kontrollklage ist sehr erfolgversprechend. Selöbst der BGH sagt in seinem Urteil I ZR 74/06 in einem Nebensatz, dass das Angebot die Nachfrage regelt und eine Privatperson nicht gegen irgendwelche Auflagen verstösst, wenn sie aus einer Notlage heraus ihre Karten verkauft. Ich hatte in einem mein er Postings diese Punkte genau benannt. Da sagt der BGH auch, dass Eintrittskarten kleine Inhaberpapiere sind und damit ein verkehrsfähiges Wirtschaftsgut. Dementsprechend unterliegen sie dem Preisbindungsverbot.
@[USER=20147]Zorro82[/USER]
Im Hinblick, dass es sich bei Dir um eine Dauerkarte handelt, würde ich, unter dem Vorbehalt des uneingeschränkten Weiterbezuges, auf das "Friedensangebot" eingehen, indem ich den Satz unter die modUE setze:
"Die Abgabe dieser modUE erfolgt unter der Voraussetzung, dass ich weiterhin uneingeschränkt am Dauerkartenvorverkauf teilnehme. Ansonsten wird sie unwirksam."
Mich interessiert, ob der Text der BH modUE in etwa dem Text des RA Wachs, den wir hier anbieten, entspricht?
Wenn ich gute Nerven und eine Rechtschutzversicherung habe lasse ich es drauf ankommen. Der §6 ATGB entspricht nicht dem vertikalen Preisbindungsverbot und eine ATGB Kontrollklage ist sehr erfolgversprechend. Selöbst der BGH sagt in seinem Urteil I ZR 74/06 in einem Nebensatz, dass das Angebot die Nachfrage regelt und eine Privatperson nicht gegen irgendwelche Auflagen verstösst, wenn sie aus einer Notlage heraus ihre Karten verkauft. Ich hatte in einem mein er Postings diese Punkte genau benannt. Da sagt der BGH auch, dass Eintrittskarten kleine Inhaberpapiere sind und damit ein verkehrsfähiges Wirtschaftsgut. Dementsprechend unterliegen sie dem Preisbindungsverbot.
@[USER=20147]Zorro82[/USER]
Im Hinblick, dass es sich bei Dir um eine Dauerkarte handelt, würde ich, unter dem Vorbehalt des uneingeschränkten Weiterbezuges, auf das "Friedensangebot" eingehen, indem ich den Satz unter die modUE setze:
"Die Abgabe dieser modUE erfolgt unter der Voraussetzung, dass ich weiterhin uneingeschränkt am Dauerkartenvorverkauf teilnehme. Ansonsten wird sie unwirksam."
Mich interessiert, ob der Text der BH modUE in etwa dem Text des RA Wachs, den wir hier anbieten, entspricht?
