07-17-2014, 04:27 PM
Ich habe noch mal ein bischen rumgesucht und folgendes Gefunden
http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=1303&page=3
http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=1303&page=3
Zitat:Die rechtliche Seite
Der einseitige Spiegel-Bericht erwähnt zwar das Urteil des OLG, verschweigt aber die (komplizierte) europarechtliche Problematik (Verbot der vertikalen Preisbindung), die das OLG bei kommerziellen Tickethändlern (alleine um die ging es in dem Urteil) gesehen hat. Und was bitte ist eine "Sammelklage" im deutschen Prozessrecht?
Wie auch immer, alle unabhängigen Juristen, die sich mit dem Thema intensiver beschäftigt haben, kommen bei nicht-kommerziellem/gewerblichem Tickethandel zu einem eindeutigen Ergebnis: Ein Fan kann mit seinen Karten machen, was er will, natürlich auch bei ebay anbieten, teurer verkaufen.
