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Überteuertes Abschleppen: So bekommen Falschparker ihr Geld
#3
[url]BGH-Urteil zu unangemessen hohe Abschleppkosten[/url]

Zitat:Nach Urteil des http://BGH (Az. V ZR 229/13) müssen Falschparker dem Besitzer einer Parkfläche keine unangemessen hohen http://Abschleppkosten erstatten. Maßgeblich sind die ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und die unmittelbar mit der Vorbereitung des http://Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen.
Der Sachverhalt
Ein Autofahrer stellte unberechtigt sein Fahrzeug auf dem Kundenhttp://Parkplatz eines http://Fitnessstudios ab. Dessen Betreiberin beauftragte einen Abschleppdienst aufgrund eines mit dieser abgeschlossenen Rahmenvertrags mit dem Entfernen des Fahrzeugs. Hierfür war ein Pauschalbetrag von 250 € netto vereinbart. Die aus dem unberechtigten Parken entstandenen Ansprüche gegen den Autofahrer trat die Betreiberin des Studios an das Abschleppunternehmen ab.

Das Abschleppunternehmen schleppte das Fahrzeug ab. Später teilte das Unternehmen der Ehefrau des Autofahrers telefonisch mit, der Standort des Pkw werde bekannt gegeben, sobald der Fahrzeugführer benannt und der durch das Abschleppen entstandene Schaden von 250 € beglichen werde......................................weiter im link
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RE: Überteuertes Abschleppen: So bekommen Falschparker ihr Geld - von Regine12 - 07-14-2014, 11:37 AM

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