07-11-2014, 08:31 AM
Ich habe heute nochmal eingehend den von mir verlinkten Artikel "So sehen das Andere" unten aus meiner Signatur gelesen.
Da steht eindeutig, dass etliche Amtsgerichte bei den §§ der ATGB der DFL-Vereine, die eine Preisbindung für Privatpersonen vorsehen, einen Verstoss gegen § 307 BGB sehen und diese Klauseln für unwirksam erklären.
Es gibt also, entgegen der Behauptung von BH mir gegenüber, etliche rechtswirksame Urteile die eine Preisbindung für Privatpersonen für Fussballtickets verneinen.
Somit sind alle Abmahnungen von BH unrechtmässig, sofern sie sich nicht nur auf die Verletzung des Marken- und Urheberrechts beziehen. (Wobei ein, nachweislich selbst gemachtes Foto eines Tickets keine Markenrechtsverletzung darstellt)
Daher würde ich, wenn ich gezahlt habe, das bezahlte Geld zurückfordern. Bzw. erst garnicht zahlen.
Der Autor des Artikels stellt Anwälte, die diese Abmahnorgie veranstalten mit den Abmahnabzockern für Urheberechtsverletzungen im P2P-Bereich gleich. Abzocker eben.
Da steht eindeutig, dass etliche Amtsgerichte bei den §§ der ATGB der DFL-Vereine, die eine Preisbindung für Privatpersonen vorsehen, einen Verstoss gegen § 307 BGB sehen und diese Klauseln für unwirksam erklären.
Es gibt also, entgegen der Behauptung von BH mir gegenüber, etliche rechtswirksame Urteile die eine Preisbindung für Privatpersonen für Fussballtickets verneinen.
Somit sind alle Abmahnungen von BH unrechtmässig, sofern sie sich nicht nur auf die Verletzung des Marken- und Urheberrechts beziehen. (Wobei ein, nachweislich selbst gemachtes Foto eines Tickets keine Markenrechtsverletzung darstellt)
Daher würde ich, wenn ich gezahlt habe, das bezahlte Geld zurückfordern. Bzw. erst garnicht zahlen.
Der Autor des Artikels stellt Anwälte, die diese Abmahnorgie veranstalten mit den Abmahnabzockern für Urheberechtsverletzungen im P2P-Bereich gleich. Abzocker eben.
