07-07-2014, 05:44 PM
Tja, BH gehen die Argumente aus und sie laufen Gefahr wegen Nötigung verklagt zu werden.
Es gibt keine Ticketpreisbindung in Deutschland.
Tickets sind kleine Inhaberschuldverschreibungen und damit eine Ware wie ein Pfund Kaffee. Da können die lamentieren wie sie wollen. Und in Deutschland gibt es für Waren keine Preisbindung.(Es gibt allerdings Ausnahmken für Pharma-, Druck- und Tabakerzeugnisse)
EVP (Empfohlener Verkaufs Preis) kann jeder Kaufmann ignorieren. Ebenso Privatrverkäufer. Aufgedruckte Preise auf Tickets sind nicht verbindlich, sondern stellen den Verkaufspreis des Ausgebers der Schuldverschreibung dar. Die Klauseln in den ATGB, die eine Preisfestschreibung auf den aufgedruckten Preis zuzüglich Verkaufprovision von 10 - 15% festschreiben sind unwirksam. So einfach ist das.
Es gibt keine Ticketpreisbindung in Deutschland.
Tickets sind kleine Inhaberschuldverschreibungen und damit eine Ware wie ein Pfund Kaffee. Da können die lamentieren wie sie wollen. Und in Deutschland gibt es für Waren keine Preisbindung.(Es gibt allerdings Ausnahmken für Pharma-, Druck- und Tabakerzeugnisse)
EVP (Empfohlener Verkaufs Preis) kann jeder Kaufmann ignorieren. Ebenso Privatrverkäufer. Aufgedruckte Preise auf Tickets sind nicht verbindlich, sondern stellen den Verkaufspreis des Ausgebers der Schuldverschreibung dar. Die Klauseln in den ATGB, die eine Preisfestschreibung auf den aufgedruckten Preis zuzüglich Verkaufprovision von 10 - 15% festschreiben sind unwirksam. So einfach ist das.
