07-02-2014, 07:55 AM
Es steht aber auch in dem Urteil ,dass aus persönlichen Gründen verhinderte Privatpersonen ihre Tickets uneingeschränkt weiter veräussern dürfen, Das will BH aber nicht wahr haben. Ausserdem gibt es kein Gesetz in Deutschland, dass den privaten Weiterverkauf zu marktüblichen Preisen von Tickets für ausverkaufe Events verbietet. Ob der § der ATGB mit der Preisdeckelung rechtens ist werden wohl dermnächst Gerichte zu entscheiden haben.
Ich rühre mich erstmal nicht weiter.
Die hier angebotene modUE ist von einem Anwaltsbüro extra für Abmahnopfer zur Verfügung gestellt worden und somit rechtlich ausreichend.
Ich rühre mich erstmal nicht weiter.
Die hier angebotene modUE ist von einem Anwaltsbüro extra für Abmahnopfer zur Verfügung gestellt worden und somit rechtlich ausreichend.
